
Impressum
Herr Michael Grasser
Firma Schattenreich Sonnenschutz
Feldweg 2 d
8063 Eggersdorf bei Graz
+43 664 344 74 00
ATU56890519
Gerichtsstand Graz
AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Michael Grasser, Schattenreich Sonnenschutz
(im Folgenden: Unternehmer)
1. Geltungsbereich
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Aufträge im B2B-Bereich, die zwischen der Firma Michael Grasser, Schattenreich Sonnenschutz (nachfolgend "Unternehmer") und ihren Geschäftskunden (nachfolgend "Käufer") im Bereich Sonnenschutz ("Waren") abgeschlossen werden. Mündliche Absprachen und Geschäftsbedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Unternehmer ist zu Leistungen nur verpflichtet, soweit dies schriftlich vereinbart ist. Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.2. Aufträge sind für den Unternehmer erst verbindlich, wenn sie vom Unternehmer schriftlich bestätigt worden sind. Vertreter, Handelsagenten oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, für den Unternehmer rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Geld in Empfang zu nehmen.
2.3. Alle in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Maße und Leistungen sind annähernd. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe und des Designs können nicht beanstandet werden. Geringfügige Abweichungen von Abbildungen, Zeichnungen und Beschreibungen bleiben vorbehalten.
2.4. Alle Angebote und Unterlagen wie Pläne, Skizzen und Zeichnungen bleiben im Eigentum des Unternehmers und dürfen ohne Zustimmung des Unternehmers weder kopiert, noch vervielfältigt, noch Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Lieferbedingungen
3.1. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
-
Datum der Auftragsbestätigung;
-
Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
-
Datum, an dem der Unternehmer eine vor Lieferung zu leistende Anzahlung erhält oder der Käufer eine sonstige vereinbarte Verpflichtung erfüllt.
3.2. Alle angegebenen Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich vereinbart.
3.3. Soweit der Unternehmer seine Liefertermine nicht einhält, kann der Käufer vom Unternehmer die Erklärung verlangen, ob dieser zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Unternehmer nicht, kann der Käufer zurücktreten. In keinem Fall kann der Käufer den Unternehmer für dadurch möglicherweise entstandene Schäden verantwortlich machen.
3.4. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen durch den Unternehmer sind zulässig.
3.5. Der Gefahrübergang erfolgt mit der Übergabe der Waren an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks oder Lagers, auf Gefahr des Käufers, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt.
3.6. Erfolgt der Versand durch werkseigene oder Lastkraftwagen eines Spediteurs, so sind das Abladen und der Eintransport Sache des Käufers oder Empfängers, auch bei Lieferung frei Haus. Werden die Waren bei Ablieferung nicht fristgerecht übernommen, so ist der Unternehmer berechtigt, die Waren auf Kosten des Käufers einzulagern.
3.7. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige und nachträglich geänderte Angaben des Käufers entstehen, sind nicht vom Unternehmer zu vertreten und können nicht zum Verzug führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Käufer.
3.8. Betriebsstörungen, Rohstoff- und Fahrzeugmangel, Fälle höherer Gewalt sowie ähnliche Umstände, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Unternehmer, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder den Vertrag nach Behebung der Hindernisse zu erfüllen. Der Käufer bleibt in diesem Fall zur Annahme verpflichtet.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Zahlung erfolgt am Tag der Lieferung, sofern nicht anders vereinbart.
4.2. Bei Bestellungen über € 10.000, - ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrags erforderlich, der Restbetrag ist ebenfalls am Tag der Lieferung fällig.
4.3. Sämtliche Rechnungen sind auch im Falle von Beanstandungen und Mängelrügen binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Käufers ist ausgeschlossen.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden Betreibungsgebühren in Höhe von pauschal € 40,00 und Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verrechnet.
5. Corona-Pandemie / Kriegerische Auseinandersetzungen
5.1 Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich der Ausbreitung und Ansteckungsgefahr mit dem Covid-19-Virus und der Auswirkung der Pandemie auf die Wirtschaft und damit verbunden auf die Preisgestaltung am Markt bewusst. Die aktuelle Ungewissheit aufgrund der Corona-Pandemie, sowie das Wissen, dass Lieferengpässe, lieferverzögerungen und Preisschwankungen durch kriegerische Konflikte auftreten können, wurden in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen.
5.2 Preise für bestellte Waren unterliegen aufgrund der Pandemie und kriegerischen Konflikte hohen Preisschwankungen. Durch politische Vorgaben und schwankende Preise ist der Auftragnehmer gezwungen, seine Waren preise laufend anzupassen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Preisänderungen rechtzeitig bekanntgeben.
5.3 Der Auftraggeber nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass vereinbarte Lieferfristen durch pandemie- oder kriegsbedingte Lieferengpässe oder vorübergehende Nicht-verfügbarkeit von Waren nicht eingehalten werden können. Nichtsdestotrotz wird sich der Auftragnehmer darum bemühen, die avisierten Lieferzeiten einzuhalten. Umstände, die die Herstellung oder den Versand verhindern, erschweren oder verzögern, wie insbesondere höhere Gewalt, Kriege, Arbeitskampf, Aufruhr, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen der Vorlieferanten u.ä. entbinden den Auftragnehmer von der Einhaltung der Lieferfrist. Auf eventuell abweichende Lieferfristen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hin-weisen.
5.4 Allfällige Überschreitungen der Lieferfrist berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Auftrag und auch nicht zur Geltendmachung von Schadenersatz an-sprüchen welcher Art auch immer. Davon unberührt bleibt das Recht des Auftrag-gebers auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. Ist ein bestelltes Produkt ohne eigenes Verschulden nicht mehr lieferbar, dann ist sowohl der Auftragnehmer als auch der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle höherer Gewalt haftet der Auftrag-nehmer nicht für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Verzögerung oder Nichterfüllung.
5.5 Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt und von nicht verschuldeter Verzögerung von Zulieferern oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen, solange als das entsprechende Ereignis andauert. Höhere Gewalt ist dann anzunehmen, wenn ein außergewöhnliches Ereignis von außen einwirkt, das nicht in einer gewissen Regelmäßigkeit vorkommt bzw. zu erwarten ist und selbst durch äußerste zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann. Unabwendbar ist aber auch jedes nicht außergewöhnliche Ereignis, das trotz aller erdenklichen Sach-kunde und Vorsicht nicht abgewendet werden kann, wie etwa Handelssanktionen.
5.6. Die zuvor genannten Regelungen gelten gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Stand: 01.03.2026
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